BuchungAlle Angaben und Berechungen im Internet erfolgen vorbehaltlich Irrtum und Datenfehler. Die Daten in Bestellungen und Buchungen werden erst ab der endgültigen (2.) schriftlichen Auftragsbestätigung von unserer Seite gültig (d.h. nicht bereits durch die Absendung der Buchung und dem Empfang einer ersten Kopie Ihrer Bestellung an Ihre E-Mail Adresse). Mit der Buchung akzeptiert der Kunde automatisch die hier aufgeführten Bedingungen. Durch den Klick auf "Absenden" auf dem Buchungsformular wird Ihre Buchung weitergeleitet. Gleichzeitig akzeptieren Sie damit die Zahlungs- und Stornobedingungen. |
Wichtig: Mit dem Absenden der Buchung erklären Sie sich mit den Zahlungs-, Storno- und Buchungsbedingungen einverstanden. | Bedingungen bei Kursbuchung und KursstornoZahlungsbedingungen: Mit der Anmeldung erfolgt eine verbindliche Buchung des jeweiligen Seminars. Zahlung von Seminargebühren und evtl. sonstigen Kosten ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Andere Absprachen bedürfen der Schriftform. Die Stornobedingungen werden mit der Anmeldung anerkannt Alle Seminargebühren etc. verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. ohne Hotelübernachtung. Gerne übernehmen wir die Reservierung von Hotelzimmern in Ihrem Namen. Die Abrechung erfolgt dann vor Ort direkt mit dem Hotel. Sollten Sie selbst buchen wollen beziehen Sie sich bitte auf das jeweilige Schloss-Seminar. Die Buchung erfolgt nach Verfügbarkeit. Stornobedingungen: Mit Einsendung der Anmeldeunterlagen bzw. Versenden der online-Anmeldung ist die Anmeldung verbindlich. Eine Stornierung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Bei Stornierungen bis 8 Wochen vor Ausbildungsbeginn ist lediglich eine Stornogebühr in Höhe von 250,- Euro zu entrichten bzw. wird einbehalten. Erfolgt eine Stornierung innerhalb 3-8 Wochen vor Ausbildungsbeginn, so können 50% der Ausbildungskosten rückerstattet werden bzw. werden fällig. Bei einer späteren Stornierung (weniger als 3 Wochen vor Ausbildungsbeginn) sind Rückerstattungen nicht mehr möglich. Im Falle von Krankheit oder ähnlich schwerwiegenden Gründen kann ein Antrag auf Anrechnung eines Teiles der Ausbildungskosten (max. 80%) für das Folgejahr gestellt werden. Der Veranstalter behält sich Änderungen einzelner Programmteile, der Location, eines Referenten etc. vor. Diese Änderungen, sowie eine Absage im Falle einer zu geringen Teilnehmerzahl, berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen. |
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